Montag, 14. November 2011

Geringfügige Beschäftigung

Laut de.wikipedia.org gilt folgende Definition:

Eine geringfügige Beschäftigung (auch „Minijob“ oder „400-Euro-Job“ genannt) ist nach deutschem Sozialversicherungsrecht ein Beschäftigungsverhältnis mit einer geringen absoluten Höhe des Arbeitsentgelts (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder ein Beschäftigungsverhältnis von kurzer Dauer (kurzfristige Beschäftigung). Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ist sozialversicherungsfrei, auch im Lohnsteuerrecht gibt es Besonderheiten.
Im März 2009 gab es in Deutschland etwa 4,9 Millionen ausschließlich geringfügig Beschäftigte.